Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der Ralf Wilhelm Unternehmensberatung-IT

1. Allgemeine Bedingungen
Die nachstehenden Bedingungen sind verbindlich, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Sie sind mit der Bestätigung des Auftrags wirksam. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, wenn nicht sofort nach Zusendung der Auftragbestätigung unseren Bedingungen widersprochen wird. Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Folgegeschäfte, auch wenn bei deren Abschluss nicht nochmals darauf hingewiesen wird. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Verbindlichkeit von Angeboten
Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist. Verbesserungen oder Änderungen der Bauart oder Ausführung unserer Ware bleiben vorbehalten. überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

3. Auftragsannahme
Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Firma Ralf Wilhelm mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. Das Einverständnis zur Speicherung der dazu notwendigen Daten ist mit Zustandekommen des Vertrages gegeben.

4. Abnahme, Abnahmeverzug
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen. Verweigert der Käufer die Annahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf ihn über. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahren des Käufers einzulagern. Verweigert der Käufer die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise entgültig oder kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so kann der Verkäufer an Stelle der Kaufpreiszahlung einen Schadensersatz in Höhe von 25% des Vertragswertes bei gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag verlangen.

5. Preise
Die in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausgewiesen, zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Maßgebend für die Preise sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preise unserer Zulieferanten sowie Währungsparitäten, Zoll- und Einfuhrgebühren. Bei Handelsware, die aus dem Ausland bezogen wird, können die vereinbarten Preise dann angepasst werden, wenn die Währung des Bezugslandes zum Euro zwischen Auftragserstellung und Auslieferung (Rechnungsstellung) um mehr als 5% schwankt. Bei Lieferungen und Teillieferungen, die vereinbarungsgemäß später als 4 Monate nach dem Datum der Auftragsbestätigung erfolgen sollen, gilt der zur Zeit der Lieferung gültige Verkaufspreis.

6. Lieferung und Lieferverzug
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben, Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluß. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind uns nachzuweisen. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z.B. Aufruhr, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung oder Liefersperre seitens des Herstellers, tritt Lieferverzug ein. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften. Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferverträgen gilt jede Teillieferung als ein besonderes Geschäft.

7. Versendung – Gefahrenübergang
Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über. Bei Lieferung und Montage durch uns geht die Gefahr mit dem Einbau auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen und dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Unsere Lieferungen und Leistungen gelten im Systemgeschäft mit der betriebsbereiten Aufstellung der Systeme, im übrigen mit Versand der gelieferten Produkte als erfüllt.

8. Zahlungsbedinungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, per Nachnahme Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt und es gelten hierfür die vorerwähnten Zahlungsbedingungen. Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers oder aufgrund fehlender räumlicher bzw. technischer Voraussetzungen beim Besteller verzögert, so erfolgt die Rechnungsstellung bei Lieferung. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der uns berechneten Bankzinsen plus Mehrwertsteuer, mindestens aber in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz, zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so können wir unbeschadet anderer Rechte, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer mit Ausnahme etwaiger Mängelbeseitigung zu Heilung des Verzuges aufschieben oder vom Vertrag unter Berechnung unserer Kosten zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In einem solchen Fall werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen, auch solche aus anderen Verträgen, sofort fällig und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit evtl. hereingenommener Wechsel. Bei Zahlungsverzug des Käufers können wir unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte, weitere Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag verweigern, oder von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig machen.

9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware wird unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Zur Sicherheitsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Lieferung von Vorbehaltswaren gegen seine Abnehmer erwachsen ab. Dies gilt auch für die Saldoforderungen aus einem Kontokorrent, wenn der Käufer mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat. Wir können verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Wir sind berechtigt, die Abtretung offen zulegen. Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte die Vorbehaltsware oder an uns abgetretene Forderungen pfänden oder in sonstiger Weise darauf zugreifen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort geltend zu machen. Soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, können wir nach unserer Wahl sowohl sofort als auch Zug um Zug gegen Bezahlung liefern. Der Käufer hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr derartiger Zugriffe und Ansprüche erforderlich sind. Im übrigen hat er uns bei der Wahrnehmung unserer Rechte in jeder Weise zu unterstützen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor (Besitzmittelverhältnis). Wir erwerben Eigentumsrechte in Höhe des bei Be- oder Verarbeitung entstehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns, soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten um mehr als 25%, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, Vorbehaltsware nach unserer Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben. Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, liegt in einer Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt vielmehr lediglich zur Sicherung unserer Ansprüche. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme und der Verwaltung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

10. Gewährleistung
Für Mängel haften wir wie folgt: Wir leisten, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 6 Monate ab Gefahrübergang Gewähr für einwandfreies Arbeiten der von uns gelieferten Neugeräte in Bezug auf Material und Verarbeitung. Weitergehende Gewährleistungszusagen der Hersteller geben wir in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst ein zustehen. Für Mängel bei Gebrauchtgeräten haften wir nicht, es sei denn, dass der Mangel binnen einer Frist von 8 Werktagen ab Gefahrübergang schriftlich mitgeteilt wurde. Für OEM-Kunden und Wiederverkäufer gilt ein eingeschränktes Wandlungsrecht von 14 Tagen, beginnend ab Gefahrübergang. Für Warenrücksendungen in anderer als Originalverpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen. Wir gewährleisten, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von uns schriftlich bestätigt wurden. Die Gewährleistung beginnt mit dem Gefahrübergang. Werden unsere Betriebs - oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, Serien-Nummern, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht, so entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Der Käufer muss den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer ordnungsgemäßen Mängelrüge können wir nach unserer Wahl verlangen, dass (a) das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an uns zur Reparatur eingeschickt bzw. bei uns angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen; (b) der Besteller das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Techniker von uns zum Besteller geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die ausgebauten und ersetzten Teile werden unser Eigentum. Nur wenn dreimalige Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach jeweiliger angemessener Reparaturzeit zu Billigung und Fristsetzung fehlschlagen, hat der Kunde das Recht zur Wandlung oder Minderung. Von der Gewährleistung ausgenommen sind nach ordnungsgemäßer Inbetriebnahme abnutzbare Teile, wie Gummi, Sicherungen, Batterien, Kassetten, Disketten, sonstige Verbrauchsmaterialien usw. Für Geräte, die von Unterlieferanten bezogen werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Gewährleistungsbedingungen der Herstellerfirma. Die Gewähr gilt nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile oder Geräte. Die für ersetzte Teile verbleibenden Teile werden unser Eigentum. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind wir berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen.

11. Reparaturbedingungen (außerhalb der Gewährleistung)
Falls nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, erfolgt die Reparatur gegen die Berechnung des am Tage der Auftragserteilung gültigen Kostensatzes. Kommt die Reparatur aufgrund eines unaufgeforderten Kostenvoranschlages nicht zustande, stellen wir entstehende Bearbeitungskosten in Rechnung. Werden Kundendienstarbeiten in den Räumen des Käufers oder Dritter durchgeführt, gehen die An- und Abfahrtzeiten sowie die Fahrtkosten zu Lasten des Auftraggebers. Die Kosten für Ein- und Rücksendung von Reparaturgeräten sowie die Verpackungskosten, naturgemäß auch das Transportrisiko sind vom Auftraggeber zu tragen. Rügen wegen Reparaturmängeln müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von acht Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort zulässig. Kostenpflichtige Reparaturen werden nur gegen Barzahlung/Nachnahme durchgeführt.

12. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen uns sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung) insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Soweit Schadensersatzansprüche gegen uns ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Lieferung des Produktes, bei Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft.

13. Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

14. Sonstige Ansprüche
Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß im Rahmen des gesetzlich zulässigen ausgeschlossen. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Sollten eine oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.

15. Erfüllungsort - Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, ist für Vollkaufleute der Gerichtsstand Saarbrücken. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Verkäufer unterliegen unter Ausschluss etwaiger anderer nationaler Rechte allein dem Recht der BRD. Das einheitliche UN-Kaufrecht gilt nicht.